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   OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 19 B 1682/99   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 19 B 1682/99 (https://dejure.org/1999,51620)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.10.1999 - 19 B 1682/99 (https://dejure.org/1999,51620)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 19 B 1682/99 (https://dejure.org/1999,51620)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbehelf, Rechtsmittel - Anforderung an Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.03.1978 - 4 B 7.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 19 B 1682/99
    Verwaltungsbehörde ist hier nicht irgendeine Schule, sondern die Realschule O., deren Sitz ist die Stadt O. Da die Rechtsmittelbelehrung die Ortsbezeichnung O. überhaupt nicht enthält, bedarf es keiner Entscheidung, ob die besondere Angabe des Sitzes ausnahmsweise dann entbehrlich ist, wenn sich dieser aus der Bezeichnung der in der Rechtsmittelbelehrung genannten Behörde eindeutig ergibt (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 13.3.1978 - 4 B 7.78 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 36).

    Einer erweiternden Auslegung steht entgegen, dass eine gewisse Formstrenge gerade bezüglich des Inlaufsetzens von Rechtsbehelfsfristen der Rechtssicherheit dient (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Beschluss vom 13.3.1978, a.a.O.), aber auch, dass die Angabe der Behörde und ihres Sitzes bzw. ihrer Anschrift in Bescheiden schon immer die Regel gewesen und deshalb davon auszugehen ist, dass § 58 Abs. 1 VwGO eine ausdrückliche Wertung des Gesetzgebers dahin enthält, dass über die dort ausdrücklich aufgeführten Mindestangaben stets und unabhängig davon, ob auch der rechtsunkundige Bürger diese Angaben anderen Teilen des Bescheides entnehmen kann, eine gesonderte Belehrung erfolgen soll.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 19 B 1682/99
    Die Rechtsprechung hat bisher nur für berufseröffnende Prüfungen aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG abgeleitet, dass das in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes verankerte Recht auf effektiven Rechtsschutz die Gerichte verpflichtet, auch Prüfungsentscheidungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83, NJW 1991, 2005; BVerwG, Urteil vom 9.12.1992 - 6 C 3.92, NVwZ 1993, 677 [678]; OVG NRW, Urteil vom 28.2.1997 - 19 A 2626/96), mit der Folge, dass vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösungen des Prüflings nicht als falsch gewertet werden dürfen.
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 19 B 1682/99
    Die Rechtsprechung hat bisher nur für berufseröffnende Prüfungen aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG abgeleitet, dass das in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes verankerte Recht auf effektiven Rechtsschutz die Gerichte verpflichtet, auch Prüfungsentscheidungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83, NJW 1991, 2005; BVerwG, Urteil vom 9.12.1992 - 6 C 3.92, NVwZ 1993, 677 [678]; OVG NRW, Urteil vom 28.2.1997 - 19 A 2626/96), mit der Folge, dass vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösungen des Prüflings nicht als falsch gewertet werden dürfen.
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 30.88

    Rechtbehelfsbelehrung - Ortsangabe - Nennung der Behörde

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 19 B 1682/99
    Die Auffassung, wonach es reicht, dass die Verwaltungsbehörde und ihr Sitz sich durch einen Rückgriff auf den Briefkopf - hier den Kopf des Zeugnisses - ergeben (hierzu neigend BVerwG, Urteil vom 23.8.1990 - 8 C 30/88 -, BVerwGE 85, 298 = NVwZ 1991, 261), widerspricht dem Wortlaut des § 58 Abs. 1 VwGO, der Ausnahmen von der Belehrung über die dort genannten Mindestangaben nicht vorsieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.1997 - 19 A 2626/96

    Fürsorgepflicht ; Prüfungsrechtsverhältnis; Prüfungsbehörde; Begründung durch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 19 B 1682/99
    Die Rechtsprechung hat bisher nur für berufseröffnende Prüfungen aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 GG abgeleitet, dass das in Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes verankerte Recht auf effektiven Rechtsschutz die Gerichte verpflichtet, auch Prüfungsentscheidungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83, NJW 1991, 2005; BVerwG, Urteil vom 9.12.1992 - 6 C 3.92, NVwZ 1993, 677 [678]; OVG NRW, Urteil vom 28.2.1997 - 19 A 2626/96), mit der Folge, dass vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösungen des Prüflings nicht als falsch gewertet werden dürfen.
  • OVG Niedersachsen, 13.02.1998 - 12 L 5348/97

    Rechtsbehelfsbelehrung; Mindestanforderung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.1999 - 19 B 1682/99
    Ob, wofür einiges spricht, etwas anderes dann gilt, wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung ausdrücklich auf die im Briefkopf genannte Behörde hingewiesen wird (dies bejahend Nds. OVG, Beschluss vom 13.2.1998 - 12 L 5348/97 -, zitiert nach juris, m.w.N.), bedarf keiner Entscheidung, weil mit der Formulierung bei der Schule nicht ausdrücklich auf den Kopf des Zeugnisses verwiesen wird.
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